Gesetzlich versicherte Patienten

Wir sind eine Privatpraxis

Die Rechnungserstellung erfolgt nach der aktuell gültigen amtlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Alle Privatversicherten (auch beihilfeberechtigte Beamte/Postbeamten B/KVB) bekommen ihre Rechnung in dem gewohnten Umfang erstattet.

Ausnahme sind die sogenannten BASISTARIF-Privatversicherten. Diese MÜSSEN zu einem Kassenarzt, ansonsten haben sie keinen Erstattungsanspruch.
Das gilt auch für die Freie Heilfürsorge.

Das betrifft nicht STANDARDTARIF-Privatversicherte - hier gibt es KEINE Probleme.

Gesetzlich versicherte Patienten können wir leider grundsätzlich nicht behandeln,
denn wir haben keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung.
Das führte in der Vergangenheit bei Selbstzahlern auch regelmäßig zu Problemen mit Rezepten,
nicht akzeptierten Krankschreibungen, Überweisungen, Laborrechnungen, Krankenhauseinweisungen etc.

Ausnahmeregelung Vasektomie (gilt als "kosmetischer" Eingriff)

Die Kosten liegen bei 500 Euro in örtlicher Betäubung (Vorgespräch, Voruntersuchung, Aufklärung, Ultraschalluntersuchung der Hoden, OP und aller Folgekosten).

Es besteht weder bei gesetzlich noch bei privat Versicherten ein Erstattungsanspruch und deswegen ist es in diesem Falle unwichtig, wie Sie versichert sind.

Ein Problem gibt es hier nur, falls dann doch einmal Komplikationen auftreten sollten. Die sind durch die gesetzlichen Krankenkassen zwar abgesichert, ABER NUR, wenn ein VERTRAGSARZT die Weiterbehandlung übernimmt. D.h. in diesem Falle müssten Sie als gesetzlich Versicherter zur Weiterbehandlung einen "Kassen"-Urologen suchen - so leid es uns tut.